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Solidarität mit der Ukraine

Солідарність з Україною

Verein der Studierenden der Münchner Universitäten Students for Ukraine Munich e.V.

Zur Stellungnahme der Landes-ASten-Konferenz Bayern

Der Vorstand der Studierendenvertretung unterstützt die Position der Landes-ASten-Konferenz Bayern.

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[alt] Brief an Bayerisches Staatsministerium

Kein verlorenes Semester für Studierende ohne 2G-Status;

Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Vorstand der Studierendenvertretung richtete am 9.12.2021 einen offenen Brief an die Bayerischen Staatsminister, welcher den Mitgliedern der Hochschulleitung zur Information vorgelegt wurde.

Unser Ziel war es, auf die Probleme, die mit der 15. BayIfSMV einhergingen, insbesondere für die Studierenden ohne 2G-Status, hinzuweisen und Änderungen in Bezug auf die nächste Verordnung zu erwirken.

Hintergrund zu der 15. Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverorderung

Am 23. November 2021 wurde die 15. Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlassen. Neben dem Einzelhandel und dem öffentlichen Leben wurden auch für den Bereich der Hochschulen weitreichende und einschneidende Maßnahmen ergriffen, die insgesamt zum Ziel haben, das dynamische Infektionsgeschehen in Bayern einzudämmen und der Pandemie Herr zu werden.

Zur Absicherung des Präsenzbetriebs an Hochschulen gilt seitdem die 2G-Regel, wonach der Zugang grundsätzlich nur Geimpften und Genesenen, die einen vollen Impfschutz vorweisen können, vorbehalten ist. Für Studierende ohne 2G-Status soll als Ersatz zur Präsenz die “digitale Studierbarkeit gesichert” sein (vgl. Schreiben Z-V7300/137/1 StMWK). Präsenzprüfungen unterliegen der 3G-plus-Regel, sodass Studierende ohne 2G-Status einen nicht mehr als 48 Stunden alten negativen PCR-Testnachweis vorlegen müssen.

Wir, die Hochschule München Studierendenvertretung, unterstützten zu dem Zeitpunkt die Zugangsbeschränkungen generell, sahen aber dringenden Korrekturbedarf bei dem Zugang zu praktischen und künstlerischen Lehrveranstaltungen, bei Präsenzprüfungen sowie bei der Ausleihe in Bibliotheken. Die zu der Zeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen bargen ein immenses Risiko für die Studierbarkeit und Chancengleichheit des Wintersemesters 2021/2022. Wir befürchteten, dass insbesondere Studierende ohne 2G-Status in ihrem Studienfortschritt unverhältnismäßig hoch gefährdet wären und ihnen unverweigerlich ein verlorenes Semester bevorstünde.

In dem offenen Brief wiesen wir auf die großen Hürden hin, die sich durch die 15. BayIfSMV für unsere
Studierenden ergeben haben, und apperlierten an die Staatsminister, die Maßnahmen der Staatsregierung zeitnah anzupassen. Ziel musste es sein, dass alle Studierenden in Bayern die Möglichkeit haben, trotz der pandemischen Lage und den erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der vierten Corona-Welle das Wintersemester 2021/2022 absolvieren und einen adäquaten Fortschritt in ihrem Studium erzielen zu können.

Die in § 5 Abs. 1 BayIfSMV beschriebene 2G-Regel schließt alle Studierenden ohne 2G-Status von dem Präsenzbetrieb an Hochschulen aus. Betroffen sind neben den Studierenden ohne Impfung auch Studierende, die erst- oder zweitgeimpft sind, aber aufgrund medizinischer Zeitvorgaben noch keinen vollen Impfschutz besitzen. Besonderes Augenmerk gilt es zudem auf die Gruppe der internationalen Studierenden zu legen, die vollständig mit einem nicht in der EU zugelassenen Vakzin
geimpft sind und auf Grund der fehlenden Zulassung ebenfalls keinen anerkannten 2G-Status vorweisen können.

In der ordentlichen Sitzung des amtierenden studentischen Parlaments am 07.12.2021 wurde für das Versenden des offenen Briefes gestimmt.

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Allgemein Events

[alt]Tag der Fachschaften: 21.10. 2021

Am Tag der Fachschaften haben Studierende die Gelegenheit, die Fachschaftsvertretung ihrer Fakultät persönlich kennenzulernen und gemeinsam mit ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen auf ein Getränk ihrer Wahl anzustoßen. Ziel des Tags der Fachschaften ist es, den Hochschulalltag wieder zu beleben und den Austausch, die Interaktion und das akademische Miteinander an der HM zu stärken.

Alle Fachschaften haben hierfür ein eigenes Programm aufgestellt.

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Allgemein Pressemitteilungen

[veraltet] Hochschule München auf Exmatrikulations-Kurs

Studierende verlieren das Vertrauen in ihre Hochschule

Update vom 04.05.:
Die Hochschule München gab bekannt dass die Firsten für die Wiederholungsprüfungen im SoSe2021 nach einem neuen Beschluss nun verlängert werden.
Abschlussarbeiten werden allerdings nicht automatisch verlängert! Hier müssen Verlängerungen noch selber beantragt werden.

Artikel der HM: https://www.hm.edu/allgemein/aktuelles/news/news_detailseite_213954.de.html

Originalartikel

Heute, am 1. Mai, erreichte alle Studierenden der Hochschule München (HM) der Beschluss des Prüfungsausschusses: Fristen für Wiederholungsprüfungen und Abschlussarbeiten werden nicht, wie zu Anfang des Semesters ankündigt, verlängert. Diese Entscheidung bedeutet für viele Studierende das Aus.

In der Nacht von Freitag auf Samstag informiert die Hochschule alle Studierenden, dass die Fristen für Wiederholungsprüfungen und Abschlussarbeiten nicht, wie ursprünglich angekündigt, verlängert werden.

„Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar, überraschend und einfach zu spät. Sie trifft die HM-Studierenden unerwartet und kann – vor allem in der jetzigen Covid-19-Ausnahmesituation – mit der drohenden Exmatrikulation Existenzen zerstören.“, betont Lola Zschiedrich, gewählte Vorstandsvorsitzende des Studentischen Parlaments und Senatorin. 

Noch am 1. April schreibt die HM, dass „[d]er bayerische Landtag die Corona-Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen verlängert. Sie gelten bis einschließlich Sommersemester 2021. Damit haben HM-Studierende mehr Planungssicherheit in Bezug auf fachsemester-gebundene Regeltermine und Fristen sowie beim BAföG.“ [1] Diese versprochene Planungssicherheit wird einigen Studierenden zum Verhängnis, da sie jetzt 1,5 Monate nach Semesterbeginn, die für die Prüfungsleistungen notwendigen Lehrveranstaltungen nicht mehr aufholen können. Die Entscheidung steht im Widerspruch zur Intention des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Auf der FAQ-Seite des Ministeriums heißt es: „Studentinnen und Studenten, die aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen auch weiterhin möglichst keine Nachteile hinsichtlich Regelungen erfahren, die z.B. die Regelstudienzeiten aufgreifen.“ [2] Dennoch hat der Landtagsbeschluss eine Lücke, welche der Prüfungsausschuss der HM ausnutzt und somit die ohnehin schon durch die Pandemie benachteiligten Studierenden bestraft. Der Ausschuss bezeichnet die Entscheidung als „studierendenfreundlich“, da die Studierenden sich im dritten Online-Semester an die Ausnahmesituation mit Corona gewöhnt haben und ihr Studium abschließen sollten. Leider entspricht diese Begründung nicht der Realität. Viele Studierende leiden unter finanziellen Nöten aufgrund fehlender Jobs, haben psychische Probleme aufgrund der sozialen Isolation oder können aufgrund ihrer Wohnsituation nur schwer Lehrveranstaltungen folgen. Die Studierendenvertretung versucht derzeit intensiv, dem Prüfungsausschuss die schwierige Situation der Studierenden in der Pandemie darzulegen. Kontaktversuche bleiben bisher unbeantwortet.

Kristina Dörfl, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Senatorin, betont: „Am schwierigsten finde ich die widersprüchliche Kommunikation: erst bekommen wir versichert, wir brauchen uns nicht um Prüfungsfristen sorgen und dann plötzlich wenige Tage, bevor die Prüfungsanmeldung endet, wird das Gegenteil bekannt gegeben“.

„Nach dieser Aktion geht unser Vertrauen in die HM verloren. Die Studierendenvertretung ist enttäuscht über diese Entscheidung. Wir kritisieren auf das Schärfste, dass diese an der Empfehlung des Ministeriums und der Realität der Studierenden vorbei geht.“, ergänzt Florian Aigner, Vorstand des studentischen Parlaments.

Darum fordert die Studierendenvertretung vom Prüfungsausschuss der Hochschule München und der Hochschulleitung, diesen Beschluss zurückzunehmen und wie ursprünglich angekündigt die Fristen für Wiederholungsprüfungen und Abschlussarbeiten zu verlängern.

Die Studierendenvertretung der Hochschule München ist ein demokratisch legitimiertes Gremium, welches die studentische Mitsprache auf Hochschul- und Fakultätsebene fördert, das Hochschulleben aktiv mitgestaltet und die Studierenden in ihren wirtschaftlichen, fachlichen sowie sozialen Belangen vertritt.

Quellen:

[1] https://www.hm.edu/allgemein/aktuelles/news/news_detailseite_211136.de.html

[2] https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6461/faq-grundlegendes-zum-hochschulbetrieb-zur-forschung-und-zum-kulturellen-leben.html

Kontakt zum Vorstand des Studentischen Parlaments: vorstand-stuve[at]hm.edu

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Positionspapier zur Ausgesaltung des SoSe 2021

Das studentische Parlament hat im Rahmen eines Positionspapiers zum Thema „Ausgestaltung des Sommersemesters 2021 an der HM“ zur aktuellen Situation an der Hochschule München Stellung bezogen.

Das beschlossene Papier findet sich im Anhang:

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Queer-Inklusive Hochschule München

Diversität sollte jederzeit geschützt sein. Sexuellen, romantischen und geschlechtlichen Minderheiten sollten keine Diskriminierungen erfahren oder in der Angst leben, diese Erfahrungen in der Zukunft machen zu müssen. Die Hochschule München sowie die Studierendenvertretung mit dem Referat Diversität kann ihren Beitrag dazu leisten, dass alle Studierenden gleichgestellt und gleichberechtigt sind.
Am 22.03.2020 hat das studentische Parlament offiziell das Positionspapier „Queer-Inklusive Hochschule München“, welches durch das Referat Diversität (Referat für Queer, Feminismus, Gleichstellung und Gleichberechtigung) erarbeitet wurde, angenommen. In diesem Papier wird aufgeteilt in fünf Hauptthemenbereichen dargelegt, wie eine Queer-Inklusive Hochschule aussehen sollte und welche Maßnahmen dafür nötig sind.

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Stellungnahme zum geplanten bayrischen Hochschulgesetz

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, welches für die Hochschule München „verantwortlich“ ist, gab eine geplante Reform des Hochschulgesetzes bekannt.[1]

Wir sehen uns als Studierendenvertretung in der Pflicht auf den Prozess einzuwirken, auch wenn noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.

Die Stellungnahme nimmt Bezug zu den vier großen Themen:

  • Hochschuldemokratie
  • Nachhaltigkeit
  • Gebührenfreie Bildung
  • Körperschaften und Unternehmertum

Unsere vom Studentischen Parlament legitimierte Stellungnahme finden Sie hier:

[1] https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/hochschule-und-forschung/hochschulreform.html