Arbeitskreis Mobilität

Der Arbeitskreis Mobilität (AK Mobilität) ist zuständig für alles, was studentische Mobilität betrifft. Eins der wichtigsten Themen des Arbeitskreises ist immer noch die Einführung bzw. stetige Begleitung und Verbesserung des Semestertickets. Dazu arbeitet der AK Mobilität der Münchner Studierendenvertretungen mit studentischen Vertretungen aus dem Großraum München eng zusammen.

Das sind wir

Florian Heinritz und Tobias Kuch

Unsere Partner:nnen

AK Mobilität der Münchner Studierendenvertretungen

Studierendenwerk München

Münchner Verkehrsverbund (MVV)

Aktuelle aus dem MVV

coming soon

Weitere Projektideen

Alles rund ums Fahrrad (Fahrrad- und Scooterverleih der MVG und andere Verleiher, Fahrradstände, Fahrradreparaturstationen, usw.).

Das MVV-Semesterticket wird vom Studierendenwerk München als Vertragspartner zusammen mit dem Münchner Verkehrsverbund (MVV), zuständig für den Vertrieb, bereitgestellt. Es besteht aus zwei Teilen:

  • ein über einen Solidarbeitrag verpflichtend von allen Studierenden zu erwerbendes Solidarticket und
  • ein freiwillig erwerbbares Zusatzticket (IsarCardSemester).

Das Semesterticket besteht aus dem Solidarticket und dem optionalen Zusatzticket (IsarCardSemester).

Für das Solidarticket ist im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung von allen Studierenden ein Solidarbeitrag von 77,40 Euro (ab Sommersemester 2023) pro Semester zu entrichten. Dies gilt auch für den Fall einer Beurlaubung vom Studium.

Das Solidarticket berechtigt zur Nutzung aller für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus sowie Regionalbahn, Regionalexpress und weiteren Nahverkehrszügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen) im MVV-Gesamtnetz von Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages sowie ohne Zeitlimit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Mariä Himmelfahrt am 15. August).

Das Solidarticket wird mit dem Semesterbeitrag bezahlt und ist nach erfolgter Einschreibung oder Rückmeldung und erfolgreicher Validierung des Studierendenausweises für das entsprechende Semester gültig. Wichtig: MVV-Aufdruck und das entsprechende Semester müssen lesbar auf dem Studierendenausweis aufgedruckt sein!

Gesamter Semesterbeitrag (Studierendenwerksbeitrag + Solidarbeitrag Semesterticket) im Sommersemester 2023: 152,40 Euro

Keine Rückerstattung nach Semesterbeginn: Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist ab dem ersten Tag der Gültigkeit des Solidartickets nicht mehr möglich.

Weitere Infos zum Solidarticket auf den Seiten des MVV und Studierendenwerk München.

Der Erwerb der Semesterticket-Zusatzkarte ist den Studierenden freigestellt. Das Zusatzticket berechtigt zusammen mit dem Solidarticket ohne eine Ausschlusszeit zu beliebig vielen Fahrten mit den freigegebenen Verkehrsmitteln (siehe oben) innerhalb des MVV-Gesamtnetzes.

Preis:

  • Sommersemester 2023 und Wintersemester 23/24: jeweils 224,70 Euro

Der Verkauf erfolgt an den jeweiligen Automaten von MVG, DB, BRB, Go Ahead, usw.

Ganz wichtig

Beim Kauf der IsarCard Semester muss an einem der oben genannten Verkaufsautomaten anstatt der Matrikelnummer die 11-stellige Kartennummer auf der Rückseite des Studierendenausweises eingegeben werden.

Mit dem Semesterticket (Solidarticket + IsarcardSemester) seid ihr dazu berechtigt montags bis freitags (bis 06:00 Uhr und ab 09:00 Uhr), sowie am Wochenende, Feiertagen und dem 24./31. Dezember unentgeltlich bis zu 3 Kinder (oder nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in unbegrenzter Anzahl) bis zum vollendetem 15. Lebensjahr mitzunehmen.

Schwerbehinderte Studierende können auf Antrag von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Basisticket befreit werden, wenn Sie im Besitz eines Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (mit Beiblatt und Wertmarke des Amts für Familie und Soziales) sind.

Studierende, die an mehreren Hochschulen gem. Art. 95 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz eingeschrieben sind und von der Zahlung des Studierendenwerkbeitrags befreit sind, können auf Antrag von der der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Solidarticket befreit werden.