Kein verlorenes Semester für Studierende ohne 2G-Status;
Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Vorstand der Studierendenvertretung richtete am 9.12.2021 einen offenen Brief an die Bayerischen Staatsminister, welcher den Mitgliedern der Hochschulleitung zur Information vorgelegt wurde.
Unser Ziel war es, auf die Probleme, die mit der 15. BayIfSMV einhergingen, insbesondere für die Studierenden ohne 2G-Status, hinzuweisen und Änderungen in Bezug auf die nächste Verordnung zu erwirken.
Hintergrund zu der 15. Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverorderung
Am 23. November 2021 wurde die 15. Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlassen. Neben dem Einzelhandel und dem öffentlichen Leben wurden auch für den Bereich der Hochschulen weitreichende und einschneidende Maßnahmen ergriffen, die insgesamt zum Ziel haben, das dynamische Infektionsgeschehen in Bayern einzudämmen und der Pandemie Herr zu werden.
Zur Absicherung des Präsenzbetriebs an Hochschulen gilt seitdem die 2G-Regel, wonach der Zugang grundsätzlich nur Geimpften und Genesenen, die einen vollen Impfschutz vorweisen können, vorbehalten ist. Für Studierende ohne 2G-Status soll als Ersatz zur Präsenz die “digitale Studierbarkeit gesichert” sein (vgl. Schreiben Z-V7300/137/1 StMWK). Präsenzprüfungen unterliegen der 3G-plus-Regel, sodass Studierende ohne 2G-Status einen nicht mehr als 48 Stunden alten negativen PCR-Testnachweis vorlegen müssen.
Wir, die Hochschule München Studierendenvertretung, unterstützten zu dem Zeitpunkt die Zugangsbeschränkungen generell, sahen aber dringenden Korrekturbedarf bei dem Zugang zu praktischen und künstlerischen Lehrveranstaltungen, bei Präsenzprüfungen sowie bei der Ausleihe in Bibliotheken. Die zu der Zeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen bargen ein immenses Risiko für die Studierbarkeit und Chancengleichheit des Wintersemesters 2021/2022. Wir befürchteten, dass insbesondere Studierende ohne 2G-Status in ihrem Studienfortschritt unverhältnismäßig hoch gefährdet wären und ihnen unverweigerlich ein verlorenes Semester bevorstünde.
In dem offenen Brief wiesen wir auf die großen Hürden hin, die sich durch die 15. BayIfSMV für unsere
Studierenden ergeben haben, und apperlierten an die Staatsminister, die Maßnahmen der Staatsregierung zeitnah anzupassen. Ziel musste es sein, dass alle Studierenden in Bayern die Möglichkeit haben, trotz der pandemischen Lage und den erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der vierten Corona-Welle das Wintersemester 2021/2022 absolvieren und einen adäquaten Fortschritt in ihrem Studium erzielen zu können.
Die in § 5 Abs. 1 BayIfSMV beschriebene 2G-Regel schließt alle Studierenden ohne 2G-Status von dem Präsenzbetrieb an Hochschulen aus. Betroffen sind neben den Studierenden ohne Impfung auch Studierende, die erst- oder zweitgeimpft sind, aber aufgrund medizinischer Zeitvorgaben noch keinen vollen Impfschutz besitzen. Besonderes Augenmerk gilt es zudem auf die Gruppe der internationalen Studierenden zu legen, die vollständig mit einem nicht in der EU zugelassenen Vakzin
geimpft sind und auf Grund der fehlenden Zulassung ebenfalls keinen anerkannten 2G-Status vorweisen können.
In der ordentlichen Sitzung des amtierenden studentischen Parlaments am 07.12.2021 wurde für das Versenden des offenen Briefes gestimmt.