about
Der Senat ist die gewählte Vertretung der Mitglieder der Hochschule. Der Senat besteht aus Vertretern der Professorinnen und Professoren, Vertreter der nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen, einem Vertreter der Frauenbeauftragten und einem Vertreter der Studierenden. Kernkompetenz des Senats ist der Beschluss der von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften. Hierdurch, und da der Senat die Hälfte der Mitglieder des Hochschulrats stellt, kann er die Hochschulpolitik entscheidend mitgestalten. Mehr als früher, als jede Fakultät ihren Senator oder ihre Senatorin hatte, ist der Senat dazu auf die Mitarbeit aller Mitglieder der Hochschule angewiesen. Der studentische Senator ist auch ein Mitglied im Hochschulrat, im Konvent und im Sprecherrat.
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 Martin Hofmann
stud. Senator
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