Der Fakultätsrat regelt alle Angelegenheiten innerhalb einer Fakultät, insbesondere Berufungen und Fragen der Lehre und Forschung. Seine Mitglieder werden aus dem Kreis der Fakultätsmitglieder gewählt. Der Fakultätsrat wählt einen Dekan, einen Prodekan und einen Studiendekan. Jede Fakultät hat 2 oder 4 stud. Vertreter die im Fakultätsrat die Meinung der Studenten vertreten.
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